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Checkliste zur Installation eines Bürgersolardaches
auf städtischen Gebäuden

  1. Grundsatzentscheid zur Kommunedachnutzung

  • Wieso brauchen wir einen Grundsatzentscheid?

  • - Der Betreiber holt sich beim zuständigen Bedarfsträger der Stadt Friedrichshafen die Zustimmung zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens.
    - Der positive Grundsatzentscheid des Bedarfträgers ist der Projektstart.
    - Ohne Zustimmung des Bedarfsträgers könnten alle Aktivitäten vergebens sein.
    - Die Zustimmung muss in schriftlicher Form vorliegen.
  • Inhaltspunkte der Präsentation beim zuständigen Bedarfsträger

  • - geeignete Kommunendächer mit Bild und Darstellung der Modulflächen
    - Feststellung der Südausrichtung mittels Lageplan
    - Feststellung der Dachneigung (ausmessen)
    - Überprüfung möglicher Verschattung durch Bäume und Häuser

  • Abstimmung mit dem Energieversorgungsunternehmen (EVU)
    • Wieso brauchen wir diese Abstimmung mit dem EVU?

    • - Die geplante Stromeinspeiseleistung muss netzverträglich sein.
      - Das EVU muss die Stromeinspeisung in Ihre Bezugsrechnung einkalkulieren.
    • Was braucht das EVU alles vom Betreiber?

    • - kalkulierte Leistung der Anlage
      - alle technischen Datenblätter der elektrischen Komponenten
      - Abstimmungsgespräch mit dem Betreiber und den Installateuren Vorort
    • Was braucht der Betreiber vom Energieversorgungsunternehmen?

    • - Zustimmung der geplanten PV-Anlage
      - einen Einspeisevertrag (Laufzeit 20 Jahre + Installationsjahr)

  • Planungsphase
    • Angebotsphase

    • - von mehreren PV-Lieferanten ein Angebot einholen
      - Lieferanten auswählen
    • Planungsunterlagen erstellen und kommunizieren

    • - Systembeschreibung der Anlage erstellen
      - Schemaskizze über die Örtlichkeit der einzelnen PV-Komponenten
      - voraussichtliche Ertragsleistung pro kWp
      - Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Bedarfsträger
      - bei einer Aufständerung der Module, Baufenster nicht überschreiten
      - Abstimmungsgespräch mit dem EVU (bei der TWF, H. Duller)
      - Kalkulation der Investitionskosten, Richtwert ca. 5.200 Euro/kWp (2005)
      - Ermittlung der erforderlichen Zeichnungsscheine

  • GbR-Gründung
    • Warum eine GbR gründen?

    • - Kontoeröffnung erfordert eine Rechtsform
      - um die Mehrwertsteuer wieder vom Finanzamt zurück zu holen, Nettokalkulation
      - Vergütung ist dann Einspeisevergütung plus Mehrwertsteuer
    • Was benötigt man zu einer GbR-Gründung?

    • - eine Satzung, sie regelt das Zusammenleben der GbR-Mitglieder
      - min. 2 Geschäftsführer und 2 Kassenprüfer
    • Was ist nach der GbR-Gründung zu erledigen?

    • - Information der GbR-Gründung an das Finanzamt
      - Umsatzsteuernummer beim Finanzamt abfragen
      - Gründungsprotokoll erstellen

  • Unterzeichnung eines Dachnutzungsvertrages (DNV)
    • Warum brauchen wir einen Dachnutzungsvertrag?

    • - Der DNV regelt das Zusammenleben zwischen dem Bedarfsträger und der Gesellschaft

  • Kontoeröffnung
    • Warum brauchen wir ein Konto?

    • - Verbuchung der Anteilsscheine der GbR-Mitglieder
      - Überweisungen von Rechnungen aus der PV-Installation
      - Verbuchung der Einspeisevergütung vom Energieversorgungsunternehmen
      - Verbuchungen der jährlichen Ausschüttungen auf GbR-Mitgliederkonten
      - Online Banking erleichtert die Buchführung

  • Informationsveranstaltungen/Finanzierung
    • Warum brauchen wir Informationsveranstaltungen?

    • - in der Bevölkerung Interesse für das Bürgersolardach wecken
      - GbR-Mitglieder zur Finanzierung des Bürgersolardaches gewinnen
      - durch Presseberichte können weitere GbR-Mitglieder gewonnen werden

  • Bauphase
    • Auftragsvergabe

    • - wenn die Finanzierung sichergestellt ist, Auftragsvergabe
      - voraussichtlicher Installationstermin feststellen, ggf. absichern
      - Definition der Zahlungen nach Baufortschritt, nie im voraus
      - voraussichtliche Inbetriebnahme
      - Antrag an das EVU (TWF) durch Installateur abklären
    • Lieferung und Installation

    • - Montage der PV-Anlage
      - Stromlaufplanes wird beigestellt (Lieferant oder Installateur)
      - Abnahme durch das zuständige EVU
      - Anschluss der Anlage an das öffentliche Netz
      - Bezahlung nach Baufortschritt (z.B. Materiallieferung, Installation, Abnahme)

  • Endabnahme
    • Wer sollte dabei sein?

    • - Vertreter Stadt/Ortsverwaltung
      - Stadtbauamt
      - Installateur
      - Energieversorgungsunternehmen
    • Ergebnis der Endabnahme

    • - Abnahmeprotokoll, Formular wird vom Stadtbauamt beigestellt
      - werden Mängel festgestellt, müssen diese zeitnah erledigt werden

  • Versicherungen
    • Haftpflichtversicherung

    • Elementarversicherung